ESG: Öko-Investments gewinnen an Fahrt, Greenwashing leider ebenso

Öko-Investments sind gefragt, doch kaum jemand weiß, wie grün die Fondsanbieter wirklich sind? In den letzten Wochen wurden von Insidern vermehrt Regulierungslücken angeprangert. Es gibt keine einheitlichen, klaren Vorgaben, ab wann sich ein Fonds oder ein Unternehmen als nachhaltig bezeichnen darf und wann diese die Grenze zum Greenwashing überschreiten? Mit diesen Fragen müssen sich Finanzmarktregulierer in Europa und den USA derzeit verstärkt beschäftigen.

Als Greenwashing  wird weitgehend das Vorgaukeln von ökologischen, sozialen oder ethischen Standards bezeichnet. Den sogenannten ESG-Kriterien wird vor allem bei der Auswahl von Aktien oder Anleihen für einen Fonds eine immer größer werdende Bedeutung eingeräumt.

Gleichzeitig mehren sich die Vorwürfe hinsichtlich groß angelegten Greenwashing in der öffentlichen Debatte. Der wohl bekannteste Vorwurf der letzten Wochen führt zu einer der größten Vermögensverwaltungsgesellschaften Europas, der DWS Group. Diese verwaltet immerhin in Summe mehr als 800 Milliarden Euro. Die frühere Nachhaltigkeitschefin und nunmehrige Whistleblowerin, die US-Amerikanerin Desiree Fixler, ging an die Öffentlichkeit und wirft der Tochter der Deutschen Bank vor, dass sie systematisch das Nachhaltigkeitsengagement geschönt hätte und generell einen irreführenden Umgang mit ESG-Kriterien an den Tag legt.

Die DWS Group hat die Anschuldigungen “entschieden” zurückgewiesen, doch die US-Börsenaufsicht SEC, das US-Justizministerium und auch die deutsche Finanzaufsicht BaFin sollen hinsichtlich der Vorwürfe ermitteln. Die Nachrichtenagentur Bloomberg hat zudem berichtet, dass die DWS Group die US-Anwaltskanzlei Sullivan & Cromwell zur Klärung der Vorwürfe beauftragt hat. Sullivan & Cromwell soll sowohl bei den Ermittlungen in den USA juristisch vertreten als auch den Sachverhalt intern überprüfen. Doch wie sollten solche Fälle von Greenwashing überhaupt zielgerecht verfolgt und bestraft werden? Es fehlt an klaren einheitlichen Gesetzen und Standards für die Zertifizierung als nachhaltiges Investment.

Es bleibt abzuwarten, ob die EU-Taxonomie und die neue EU-Offenlegungsverordnung, welche derzeit in Brüssel erarbeitet werden, den Spielraum für ESG-Interpretationen tatsächlich vermindern können.

Kolumne im Börsen Kurier am 21. Oktober 2021 veröffentlicht von:

DOMINIK HUBER

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