Die Steuerreform ist eine vergebene Chance: Keine Wiedereinführung der Behaltefrist

In Österreich hat man es als Anleger nicht leicht, steuerlich wird man schon alleine wegen der erhöhten Kapitalertragsteuer von 27,5% massiv benachteiligt. Will man selbst für seine Zukunft vorsorgen, bekommt man von der Politik also in Form von hohen Steuern viele Steine in den Weg gelegt.

Als Finanzminister Gernot Blümel Anfang September sein Bekenntnis zur Wiedereinführung der Behaltefrist bei den Feierlichkeiten zum 250. Jubiläum der Wiener Börse erneuerte, war aber die Hoffnung bei uns jungen Anlegern groß!

„Die Stärkung des heimischen Kapitalmarkts ist in der Wiederaufbau-Phase und darüber hinaus entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Österreichs. Daher werden wir besonders die Wiedereinführung der Behaltefrist vorantreiben, damit die Österreicher einen höheren Anreiz erhalten, ihr Geld in die heimische Wirtschaft zu investieren.“, äußerte Gernot Blümel bei diesem Termin. Man sei aber „noch in der Koordinierung mit dem Koalitionspartner“, fügte er dem hinzu. Schon in den Monaten vor und auch in den Wochen nach diesem Termin wurde von der ÖVP mehrmals die Wiedereinführung verlautbart.

Sehnsüchtig hat nach all diesen Ankündigungen nun die Welt der Anleger bei der Pressekonferenz zur Präsentation der Steuerreform im Oktober auf den Punkt zur Wiedereinführung der Behaltefrist gewartet. Doch es war ein vergebliches Warten, auch in den späteren Presseaussendungen zur „ökosozialen Steuerreform“ konnte man nirgendwo einen Punkt zur Wiedereinführung der Behaltefrist finden. Letztlich dürften die ÖVP und Gernot Blümel mit diesem wichtigen Anliegen am Koalitionspartner gescheitert sein, und das obwohl es auch im gemeinsamen Regierungsprogramm „Aus Verantwortung für Österreich“ als Punkt zur „Stärkung der privaten Altersvorsorge“ dezidiert festgehalten wäre.

Auch bei unseren deutschen Nachbarn gibt es leider keine Behaltefrist zur steuerfreien Veräußerung von Wertpapieren und Fonds mehr. Aber in Deutschland beträgt die Kapitalertragsteuer bzw. „Abgeltungssteuer“, wie sie dort genannt wird, zumindest nur 25% und nicht wie bei uns 27,5%. Zudem profitieren in Deutschland Anleger vom sogenannten „Sparerpauschbetrag“. Bis zu Kapitalerträgen von 801 Euro im Jahr muss keine Abgeltungssteuer bezahlt werden. In Tschechien oder Ungarn geht es den Anlegern noch weit besser, dort bezahlt man lediglich 15% Steuern auf die Kapitalerträge.

Fakt ist, es braucht längst eine faire Besteuerung von Kapitalerträgen in Österreich. Die Politik muss zur Einsicht kommen und das selbständige nachhaltige Investieren und Anlegen endlich respektieren und fördern. Vor allem für uns junge Anleger ist eine faire Besteuerung essentiell, um so eine Zukunftsvorsorge aufbauen zu können.

Kolumne im Börsen Kurier am 11. November 2021 veröffentlicht von:

DOMINIK HUBER

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