KESt: Wiedereinführung der Behaltefrist – Die Hoffnung stirbt zuletzt

Anlässlich mancher politischer Zurufe zum obigen Thema sei vorweg ausdrücklich gesagt, dass Aktiensparen definitiv kein Thema nur für Reiche ist, und auch weder altersabhängig noch schichtgebunden ist.

Eine langjährige Forderung des Interessenverbandes für Anleger – IVA gelangt wieder einmal in den Mittelpunkt der finanzpolitischen Diskussionen. In einem Interview mit dem “Trend” hat Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) auf die Frage, ob denn die Kapitalertragsteuer auf Wertpapiere bald fallen wird, folgendes geantwortet: “Ja, das ist ein ganz wichtiger Schwerpunkt für dieses Jahr. Eine steuerliche Entlastung für Investitionen in die eigene Vorsorge muss und wird kommen – und zwar mit einer Behaltefrist für Wertpapiere, um reiner Spekulation vorzubeugen.“

Eigentlich wurde eine Wiedereinführung der 2012 abgeschafften Steuerbefreiung auf Gewinne aus Wertsteigerungen von Wertpapieren, die über einen längeren Zeitraum hinweg gehalten werden, schon während den Verhandlungen zur ökosozialen Steuerreform versprochen. Auch im gemeinsamen türkis-grünen Regierungsprogramm hat man das Vorhaben als Punkt zur „Stärkung der privaten Altersvorsorge“ dezidiert festgehalten. Bei der Pressekonferenz zur Präsentation der Steuerreform im Oktober 2021 wurden die österreichischen Anleger aber dann maßlos enttäuscht.

Eigentlich müsste der Staat erfreut sein, wenn die Bevölkerung in heimische Unternehmen investiert und sich so auch selbst nachhaltig einen Finanzpolster für die Zukunft oder für die Pension aufbaut. Doch dem ist offensichtlich nicht so. In Österreich gibt es seit dem Jahr 2016 sogar eine Art „Strafzuschlag“ auf Dividenden und Wertsteigerungen von Aktien in Höhe von zusätzlichen 2,5%. Dies führt dazu, dass derartige Kapitalerträge mit insgesamt 27,5% besteuert werden, und nicht wie beim Sparbuch mit 25%. Und das, obwohl der Privatanleger mit der Beteiligung an Unternehmen sein Kapital für Wachstum und Erneuerung zur Verfügung stellt.

Die österreichische Bevölkerung, deren Erspartes aufgrund der hohen Inflation jährlich deutlich an Kaufkraft verliert, erkennt immer mehr die Notwendigkeit, vom Sparbuch auf eine nachhaltige und langfristige Anlage in Aktien, Fonds oder ETFs umzusteigen. Es braucht daher in Österreich schnellstmöglich eine faire Besteuerung von Kapitalerträgen und dazu müssen alle politischen Parteien endlich zur Einsicht kommen, dass das selbständige nachhaltige Investieren und Anlegen respektiert und gefördert werden muss. Eine KESt-Befreiung bei Aktienverkäufen, welche länger als 1 Jahr gehalten wurden, ist dringend notwendig. Insbesondere für uns junge Anleger ist eine faire Besteuerung essentiell, um so eine Zukunfts- und Altersvorsorge aufbauen zu können.

Kolumne im Börsen Kurier am 20. Jänner 2022 veröffentlicht von:

DOMINIK HUBER

1130 Wien, Feldmühlgasse 22
Tel. +43-1-8763343-0
Fax. +43-1-8763343-49
dominik.huber@youngshareholders.at