Greenwashing: Wo Öko draufsteht, ist oft kaum Öko drin

Grüne Fonds und Ökosiegel boomen. Keine Frage, Öko-Investments sind aktuell sehr gefragt, doch kaum jemand weiß, wie grün die Fondsanbieter und Aktiengesellschaften wirklich sind. Es gibt noch keine einheitlichen, klaren Vorgaben, ab wann sich ein Fonds oder ein Unternehmen als „nachhaltig“ oder „grün“ bezeichnen darf und wann diese die Grenze zum „Greenwashing“ überschreiten.

Der Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA), Helmut Ettl, hat sich hinsichtlich dieser Thematik mit dem deutschen PR-Journal Verlag unterhalten, und über aktuelle Entwicklungen berichtet. Laut Ettl diene ein sehr genaues und enges Regelwerk, welches sich gerade in der Ausarbeitung befinde, dem Ziel, auch privates Kapital in den Umbau der Wirtschaft zu lenken.

Helmut Ettl hält fest: „Wir arbeiten an einer praktischen Definition, was „grün“ und „nachhaltig“ ist, im Sinn der Taxonomie, als Voraussetzung dafür, zielgerichtetes Handeln zu ermöglichen.“ Es werde auch sehr intensiv an der Transparenz gearbeitet. Die 2023 in Kraft tretenden Reporting-Vorschriften bringen laut dem FMA-Vorstand klare Offenlegungspflichten für alle am Kapitalmarkt Agierenden. Die institutionellen Investoren beschäftigen sich damit stark, was bis jetzt durch eine Modernitätsdynamik und öffentlichen Druck getrieben gewesen sei. Man darf also damit rechnen, dass es zukünftig sehr präzise Regeln und Vorschriften geben wird. Helmut Ettl lässt diesbezüglich keine Zweifel aufkommen: „Wir werden als Kontrolleure ganz genau definieren und darauf schauen, was wirklich nachhaltig ist und was Marketing – das ist die spannende Geschichte.“

Wie weit dieser Widerspruch gehen könne, zeigten in Deutschland die aktuellen Fälle Deutsche Bank und DWS mit dem noch in Klärung befindlichen Verdacht auf Greenwashing.

Hinsichtlich Details zu den geplanten Änderungen merkt Ettl an, dass die neue EU-Verordnung eine Unterscheidung zwischen Hellgrün und Dunkelgrün hervorbringen wird. „Ersteres entspricht zwar „nicht umweltschädlich“, führt aber zu keiner nachhaltigen Veränderung, nur Dunkelgrün führt zu tatsächlichen positiven Veränderungen, einer Verbesserung der Umwelt“, führt er weiters aus. Und „Braun“ entspräche „fehlender ökologischer Wirksamkeit“.

Dies werde in entsprechende Parameter gegossen, die herangezogen werden, um verbotenes „Greenwashing“ festzumachen. Und all das wird sich auf börsennotierte Unternehmen auswirken, die Aktien oder Anleihen auf dem Kapitalmarkt platzieren möchten und in Fonds enthalten sind.
Eine Klarstellung dahingehend, wie „Nachhaltigkeit“ einzustufen ist, ist sicherlich ein wichtiger Meilenstein im ESG-Bereich.

Kolumne im Börsen Kurier am 18. August 2022 veröffentlicht von:

DOMINIK HUBER

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